Arbeitslosengeld 1 aufstocken in Deutschland – Anleitung, Voraussetzungen, Ablauf

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Da für die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 Versicherungsbeiträge vom Arbeitslohn einbehalten wurden, ist diese eine Versicherungsleistung. Um den Missbrauch möglichst einzuschränken, ist der Bezug von Arbeitslosengeld und der Hinzuverdienst an strenge Regeln geknüpft, die beachtet werden müssen, will man Sanktionen vermeiden.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld ?

Wer Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) beantragen will, muss zuvor mindestens 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Auf diese zwei Jahre sind anrechnungsfähig

  • Wehrdienst
  • Mutterschaft und Kindererziehung
  • Krankengeld
  • Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst.

Als arbeitslos gilt für den Bezug von ALG 1, wer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet.

Quelle: https://www.vexcash.com/blog/arbeitslosengeld-1-aufstocken/

Um sich arbeitslos zu melden, ist eine persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit notwendig. Unter https://con.arbeitsagentur.de/ gibt es eine Rubrik „Dienststelle finden“. Die Eingabe der Wohnsitz Postleitzahl führt zum zuständigen Amt, einschließlich der Öffnungszeiten und Kontaktdaten.

Die persönliche Vorsprache muss innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung erfolgen, spätestens aber zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen am 1. Tag der Arbeitslosigkeit. Eine erste telefonische Meldung innerhalb der Frist mit einer Terminvereinbarung ist zu empfehlen.

Wer weiß, dass sein Beschäftigungsverhältnis endet, sollte sich bereits drei Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit zunächst arbeitssuchend melden. Dies ist online nach einer Registrierung auf https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal möglich, um unverzüglich die Vermittlungsdienste der Bundesagentur für Arbeit nutzen zu können. Natürlich sind auch die persönliche Vorsprache, eine schriftliche Meldung oder ein Anruf unter 0800 4 555500 (gebührenfrei Montag – Freitag von 8 bis 18 Uhr) möglich.

Welche Unterlagen sollte man mitbringen?

Unverzichtbar sind

  • Personalausweis oder
  • Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
  • Sozialversicherungsausweis
  • Kündigungsschreiben oder Arbeitsvertrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet war
  • Lebenslauf.

Welche Pflichten bestehen beim Bezug von Arbeitslosengeld 1?

 

Grundsätzlich ist jeder Arbeitslose verpflichtet, sich selbst um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen. Die Agentur für Arbeit kann verlangen, dass diese Eigenbemühungen nachgewiesen werden. Sie kann Sperrzeiten für den Bezug des ALG 1 verhängen oder den Wegfall der Leistungen verfügen

1. wenn der Arbeitslose zumutbare Arbeitsangebote nicht nutzt
2. wenn der Arbeitslose Eingliederungsmaßnahmen (Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung oder Weiterbildung) nicht wahrnimmt
3. einer Aufforderung sich zu melden, nicht nachkommt
4. sich einer angeordneten ärztlichen Untersuchung nicht unterzieht
5. seine eigenen Bemühungen um ein neues Arbeitsverhältnis auf Verlangen nicht nachweist.

Der Agentur für Arbeit muss jeder Umzug und jede Adressänderung mitgeteilt werden. Sie ist vorab darüber zu informieren, wenn der Arbeitslose seinen Wohnort verlassen will (Reise/Urlaub). Eine Erkrankung muss durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden und eine erneute Meldung ist für den Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit notwendig.

Liegt eine Einladung der Arbeitsagentur vor, der der Arbeitslose wegen nachgewiesener Krankheit nicht nachkommt, so muss er sich am ersten Tag nach Ende der durch Attest belegten Arbeitsunfähigkeit bei der Arbeitsagentur melden.

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld in Deutschland gibt es an dieser Stelle online zum Nachlesen.

Wie hoch ist ALG 1?

Die Leistung wird auf der Grundlage des versicherungspflichtigen Einkommen des letzten Jahres vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berechnet. Errechnet wird ein Durchschnittsbruttotagessatz, der um pauschale 11 % Sozialversicherung und um die Steuer nach Lohnsteuerklasse vermindert wird. Die Regelleistung beträgt 67 % dieses Nettotagessatzes.

Kindergeld, Wohngeld und etwaiges ALG 2 haben keinen Einfluss auf die Höhe der ALG 1 – Leistung.

Die Arbeitsagentur bietet auf ihren Internetseiten einen Rechner für Interessierte an, mit der jedermann selbst seine künftigen Bezüge feststellen kann. Diese Möglichkeit sollte man auch unbedingt nutzen, da das Arbeitslosengeld 1 in vielen Fällen nicht das gesetzliche Existenzminimum abdeckt und in diesem Fall weitere Leistungen in Anspruch genommen werden sollten.

Wenn der Anspruch auf ALG 1 geringer ausfällt als 424 Euro zuzüglich der individuellen Wohnungsmiete, sollte unverzüglich das zuständige Jobcenter aufgesucht werden um dort den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld (Hartz 4) prüfen zu lassen.

Arbeitsagentur und Jobcenter sind verschiedene Behörden. Auch die Rechtskreise der Arbeitslosenversicherung und des Sozialrechts sind nicht identisch. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung – das Arbeitslosengeld 1 – stehen dem Arbeitslosen aufgrund der erbrachten Beitragszahlungen zu. Sein Vermögensstatus, also eine Bedürftigkeit, ist daher unerheblich. Anders bei ALG 2, bei dem es sich um die Sicherstellung des Existenzminimums aus Steuermitteln handelt, und bei dem daher die Notwendigkeit dieser Maßnahme sehr genau geprüft wird.

Wer ALG 1 mit ALG 2 aufstocken will, muss damit rechnen, dass die Behörde Einsicht in seine Bankkonten nimmt, die Mietkosten, und damit vor allem die Wohnungsgröße, auf ihre Angemessenheit prüft, Einblick in die allgemeine Lebensführung verlangt und vor allem auch die unterhaltspflichtigen Angehörigen in ihre Überlegungen miteinbezieht. Auf dem Arbeitsmarkt ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein ALG 1 – Bezieher eine neue Anstellung findet, weit höher als die eines ALG 2 – Beziehers.

Jobcenter sind lokal unterschiedlich organisierte Behörden. Unerlässlich ist zunächst die persönliche Vorsprache mit Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung. Da ALG 2 im Voraus geleistet wird, ist hier die frühestmögliche Kontaktaufnahme besonders wichtig.

Wer ALG 1 mit ALG 2 ergänzt, muss künftig alle Meldungen und Nachweise, die die Arbeitsagentur verlangt auch, getrennt davon, ein weiteres Mal dem Jobcenter zukommen lassen.

Bevor man sich mit dem Jobcenter einlässt, sollte man sehr genau prüfen, ob man nicht andere Wege findet, über die Runden zu kommen.

Arbeitslosengeld 1 mit einer Nebentätigkeit aufstocken

Der Gesetzgeber hat den Umfang der Nebentätigkeit eines ALG 1 – Beziehers begrenzt, um nicht versteckte Vollzeitarbeitsverhältnisse zu subventionieren. Arbeitslos ist, wer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet und damit ist bereits der zeitliche Rahmen abgesteckt. Wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, ist nicht arbeitslos und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1!

Wer ALG 1 bezieht, ist persönlich verpflichtet, der Arbeitsagentur Art und Umfang der Nebentätigkeit und deren Vergütung persönlich mitzuteilen. Die Sozialversicherungsmeldung durch den Arbeitgeber genügt nicht! Die Nichtanzeige einer Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Möglich ist aber die Meldung auf elektronischem Weg für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber zur Abgabe der Verdienstbescheinigung.

Der Verdienst wird auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet, wobei ein Freibetrag von 165 Euro generell berücksichtigt wird. Ebenso können die Fahrkosten in Anrechnung gebracht werden. Eine Nebentätigkeit darf die Suche nach einer neuen Hauptarbeitsstelle nicht behindern und kann nicht dazu verwandt werden, einer Vorladung der Arbeitsagentur nicht nachzukommen oder an einer von dieser angeordneten Maßnahme nicht teilzunehmen.

Wie lange erhält man ALG 1?

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 ist zum einen nach der Dauer der vorangegangenen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und zum anderen nach dem Lebensalter gestaffelt. Sie reicht von 6 Monaten bis einem Jahr und verlängert sich ab dem 50. Lebensjahr auf 15 Monate, ab dem 55. Lebensjahr auf 18 Monate und ab dem 58. Lebensjahr auf 2 Jahre.

Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, sollte die volle Unterstützung der Arbeitsagentur nutzen, um schnellstmöglich wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Auch wenn es zunächst ein wenig nach Urlaub aussieht, möglicherweise für einige mit einem Nebeneinkommen auch finanziell erträglich ist, so droht doch nach 6 bis 12 Monaten Hartz 4, ein System, das den Menschen zwar nicht direkt entmündigt, aber doch die Selbstbestimmung erheblich beschneidet. Jeder Tag, den man nicht zur Suche nach einer neuen Arbeitsstelle nutzt, bringt einen näher zum Jobcenter.