Zum neuen Sozialunterstützungsgesetz der Steiermärkischen Landesregierung betont die Caritas Steiermark nochmals das Ziel der Sozialgesetzgebung: „Gerade jetzt, in einer großen Gesundheitskrise und vor einer womöglich langfristigen wirtschaftlichen Krise, brauchen wir eine wirksame, krisenfeste soziale Unterstützung“, betont Caritasdirektor Herbert Beiglböck.
„Diese muss Existenzen absichern und Teilhabe ermöglichen. Wir sprechen von dem letzten sozialen Auffangnetz. Wenn wir hier gute Lösungen finden, gelingt es, Armut zu verhindern. Das ist auch ein Beitrag zum sozialen Frieden.“
Die Caritas hofft, dass sich die Landesregierung auf der Bundesebene für eine entsprechende Überarbeitung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes als Grundlage für eine echte Erneuerung des Mindestsicherungsgedankens stark macht. Denn die dort festgelegten Regelungen zur Wohnunterstützung könnten einen Armutsfalle sein.
- Im Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz, das am Dienstag vom Landtag beschlossen worden ist, sieht die Caritas einige ihrer Anregungen zum Entwurf aufgenommen.
- So sind durch eine Neudefinition der „Bedarfsgemeinschaft“ jetzt Obdachloseneinrichtungen nicht erfasst und dadurch jene, die ohnehin bereits gestrandet sind, von Verschärfungen ausgenommen. Zudem ist durch die neue Pflicht zum schriftlichen Bescheid jetzt bessere Rechtssicherheit gegeben.
Dennoch fürchtet die Hilfsorganisation eine Zunahme prekärer Situationen bei Menschen, die bereits jetzt zu kämpfen haben, ihren Alltag zu bewältigen. Verschärfungen treffen nach Ansicht der Caritas gerade jene, die ohnehin starke Belastungen tragen, etwa durch beengte Wohnverhältnisse, große Kinderzahl oder Krankheiten. So sei es nicht nachvollziehbar, dass die Höhe des Richtsatzes für die ersten drei Kinder 21 % beträgt und ab dem vierten Kind nur mehr 17,5 %, hält Direktor Beiglböck fest und schlägt vor: „Im vergangenen Jahr haben sich im Bundesbudget viele Dinge geändert. Das könnte auch ein guter Anlass sein, die Ausgestaltung der Sozialleistungen neu zu überdenken“.