Ein beliebtes Zahlungsmittel bei Reisen ist die herkömmliche Kreditkarte. Jedoch ist das Problem, das häufig hohe Kosten für die Verwendung im Ausland entstehen, was laut einer neuen Regelung ab sofort nicht mehr kosten darf als im Inland.
Die neue Regelung besagt, dass das Bezahlen mit einer Kreditkarte keine höheren Kosten im Ausland bringen darf als im eigenen Inland. Laut der Verbraucherschutzzentrale in Nordrhein-Westfalen gehe dies aus einer grundlegenden Verordnung der Europäischen Union hervor, in der jene Gleichheit der Kosten innerhalb der europäischen Zone festgelegt wurde. Demnach ist es wichtig, dass der Kunde nach seinem verbrachten Urlaub jederzeit sich über seine Kontoauszüge informieren sollte. Sobald die Bank unerlaubte Kosten für die Nutzung der Kreditkarte im EU-Ausland berechnet hat, sollte sich der Kunde an das Institut wenden und dieses darüber in Kenntnis setzen.
Laut zahlreicher Verbraucherschützer besagt des Weiteren die neue EU-Verordnung, dass das Abheben von Geldern mit einer normalen Karte in der Eurozone ebenfalls nicht mehr Kosten aufbringen darf als im eigenen Land. Jedoch ist damit nicht gemeint, dass das Verwenden des Automaten gebührenfrei sei. Hierbei wird nämlich nicht die kostenlose Abhebung von Bargeld zur Grundlage gemacht, sondern der Tarif, dass der jeweilige Kunde bzw. Verbraucher an einem inländischen Automaten bezahlen müsse, der aber einem anderen Institut gehört. Solch ein Betrag kann sich beispielsweise im deutschen Bereich auf 5 Euro belaufen.